Eingeschränkte Praxisöffnung ab 02.11.2020
Liebe Patienten/innen,
aufgrund der Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Conora-Pandemie vom 28.10.2020 ist eine Behandlung, ab dem 02.11.2020 nur noch mit ärztlicher Verordnung möglich.
Alle Wellness- & Präventivbehandlungen dürfen derzeit nicht stattfinden. Patienten mit ärztlicher Verordnung („Rezept“) dürfen und werden auch weiterhin behandelt!
Um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus so gering wie möglich zu halten, finden die Behandlungen gemäß der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, weiterhin nur noch mit entsprechendem Mundschutz (für Therapeut und Patient) sowie Handschuhen statt.
Helfen Sie zu Helfen: Bleiben Sie, sofern möglich, zu Hause!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr